[pds-news] Newsletter der PDS Berlin
18. 12. 2004
Newsletter 237/04
Rot-Rot handelt
Erste Schlussfolgerungen aus der Tätigkeit des Untersuchungsausschusses Tempodrom gezogen
Auf seiner 9. Sitzung hatte sich der Untersuchungsausschuss mit der Vergabe der Bürgschaft für die Stiftung Neues Tempodrom befasst. Nach den bisherigen Erkenntnissen ist das Land Berlin in erster Linie wegen der im Jahre 2000 vergebenen Landesbürgschaft mit in die Haftung für das gescheiterte Projekt geraten.
Das dabei beleuchtete Vergabeverfahren für Landesbürgschaften wies nach Meinung aller Fraktionen erhebliche Mängel auf. Weder die kreditgebende Landesbank Berlin, noch das bürgende Land haben die Wirtschaftlichkeit der kreditnehmenden Stiftung Neues Tempodrom, insbesondere die Prognose über die Ertragsentwicklung der Stiftung hinreichend geprüft. Beide stützten ihre Entscheidungen nahezu ausschließlich auf die Angaben und Einschätzungen der Betreiber.
Die für die Bürgschaftsbewilligung zuständige Senatsverwaltung für Finanzen und die mitzeichnende Senatsverwaltung für Wirtschaft und Technologie verließen sich weitgehend auf die Expertise der beauftragten Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Pricewaterhouse Coopers Deutsche Revision AG (PwC). Die damaligen politische Leitung der zuständigen Senatsverwaltungen war nach eigenen Angaben mit der Bürgschaft überhaupt nicht befasst. Der Landesbank Berlin, die sich in dem mit dem Land geschlossenen Bürgschaftsvertrag zur Überwachung des Baufortschritts beim Neubau Tempodrom und zur laufenden Projektkontrolle verpflichtet hatte, gelang es nicht, eine erhebliche Baukostensteigerung zu verhindern.
Als erste Konsequenz aus der im Jahre 2000 für das Tempodrom bereit gestellten Landesbürgschaft hat das Abgeordnetenhaus den Senat durch Beschluss vom 18. März 2004 aufgefordert, die Bürgschaftsrichtlinien so zu ergänzen, dass Bürgschaften für die gewerbliche Wirtschaft auf 5 Mio. Euro pro Bürgschaftsfall begrenzt werden und darüber hinausgehende Bürgschaften der Zustimmung des Hauptausschusses des Abgeordnetenhauses bedürfen.
Nunmehr haben die Fraktionen von SPD und PDS zur nächsten Sitzung des Abgeordnetenhauses am 20. Januar 2005 einen weitergehenden Antrag eingebracht. Darin wird der Senat aufgefordert, die Entscheidung über die Bewilligung einer Bürgschaft so zu verändert, dass zukünftig die Bewilligung einer Bürgschaft von 2,5 Mio. Euro oder mehr von einer Staatssekretärin oder einem Staatssekretär, und die Bewilligung einer Bürgschaft von 1 Mio. Euro oder mehr von einer Abteilungsleiterin oder einem Abteilungsleiter zu zeichnen ist.
Dazu ist ein geeignetes Verfahren für die Prüfung von Bürgschaftsanträgen einzuführen, das gewährleistet, dass die zuständigen Referate eine von dem Votum der beauftragten Wirtschaftsprüfungsgesellschaft unabhängige Bewertung vornehmen müssen.
Außerdem wird der Senat aufgefordert, den Geschäftsbesorgungsvertrag des Landes Berlin mit der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft PwC nach dem diese Gesellschaft alle Anträge auf die Übernahme von Landesbürgschaften zu prüfen und zu überwachen hat zum nächstmöglichen Zeitpunkt zu kündigen. Zukünftig soll der mit den Bürgschaftsverfahren beauftragte Wirtschaftsprüfer alle 3 bis 5 Jahre wechseln. Dem Abgeordnetenhaus ist bis zum 18. März 2005 über die Umsetzung zu berichten.
Schon bei seiner Einbringung wird der Antrag der Koalitionsfraktionen in Teilen überholt sein: am 16. Dezember 2004 teilte der Senat mit, dass er bereits Anfang des Monats den Vertrag mit der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft PwC gekündigt hat.
Manchmal ist Rot-Rot in Berlin sogar noch schneller, als man denkt.
Gernot Klemm
(Mitglied des Ausschusses)