Vor Ort
Stadterneuerung in Prenzlauer Berg, Weißensee und Pankow
12. Jahrgang, Heft Dezember 2003

Das Interview

Sanierung im Wandel

Gernot Klemm: »Aus unserer Sicht wäre es völlig falsch, die Sanierungsgebiete im Ostteil Berlins vorzeitig aufzuheben. Das planen wir auch nicht«.

 

Der Senat hat 1993, 1994 und 1995 im Ostteil Berlins 17 Sanierungsgebiete festgelegt mit dem Ziel, die Stadterneuerung in diesen Quartieren auch unter Einsatz öffentlicher Mittel zügig durchzuführen. Bislang ist hier die Hälfte des rund 70.000 Wohnungen umfassenden Altbaubestands saniert worden. Wie sehen Sie angesichts der Berliner Haushaltskrise die weitere Perspektive dieser Gebiete?

Wir stehen dazu, am damals ins Auge gefassten Sanierungszeitraum von zirka fünfzehn Jahren festzuhalten, auch wenn uns die Haushaltssituation dazu gezwungen hat, die Förderung der Altbausanierung drastisch zu reduzieren de facto einzustellen, so dass sie nun fast ausschließlich mit privatem Kapital erfolgen muss. Aus unserer Sicht wäre es völlig falsch, die Sanierungsgebiete im Ostteil vorzeitig aufzuheben. Das planen wir auch nicht. SPD und PDS haben in ihrer Koalitionsvereinbarung für die Wahlperiode 2001 bis 2006 bekräftigt, dass der Schwerpunkt der Berliner Stadterneuerung im Ostteil liegt.

Mit der Sanierung verbinden sich auch soziale Ziele, die 1993 in den Leitsätzen zur Stadterneuerung in Berlin festgeschrieben wurden. Wie will die Koalition nach dem Wegfall der Landesförderprogramme, die einkommensschwachen Mietern Mietpreisbindungen und den Bezirken Belegungsrechte sicherten, erklärte Sanierungsziele wie Schutz vor Verdrängung und Erhalt der sozialen Mischung weiter verfolgen?

Ich sehe das unter zwei Aspekten. Da ist zunächst die Frage, was die öffentliche Hand im Sinne dieser Sanierungsziele noch leisten kann. Öffentliche Mittel zur Förderung von Privatmodernisierung kann Berlin nicht mehr aufbringen. Wir müssen uns also auf die Möglichkeiten konzentrieren, die es auf Landes-, Bundes- und EU-Ebene noch gibt, um vor allem die soziale Infrastruktur in den Sanierungsgebieten zu stabilisieren. Dafür stehen Mittel aus Programmen wie Soziale Stadt, Stadtumbau Ost und dem Europäischen Fonds für Regionale Entwicklung, aber auch aus dem Schulsanierungsprogramm des Senats und dem Umweltentlastungsprogramm zur Verfügung. Zum anderen sollten die Bezirke verstärkt von der durch das Baugesetzbuch gedeckten Möglichkeit Gebrauch machen, mit sanierungswilligen Eigentümern zur Gewährleistung eines sozialverträglichen Ablaufs der Sanierung vertragliche Regelungen zu treffen, die allen Beteiligten Vorteile bringen. Ganz in diesem Sinne hat ja das Bezirksamt Pankow am 18. November einen Beschluss für die fünf Sanierungsgebiete von Prenzlauer Berg gefasst, von dem ich meine, dass er dem Anliegen, soziale Sanierungsziele auch unter veränderten Rahmenbedingungen durchzusetzen, in beispielhafter Weise entspricht. Er wird sicher auch bei all jenen Investoren auf Interesse und Akzeptanz stoßen, denen an einem zügigen und konfliktarmen Sanierungsablauf gelegen ist.

Dennoch lässt sich nicht alles auf bezirklicher Ebene regeln. In den sieben Sanierungs- und elf Milieuschutzgebieten des Bezirks Pankow zum Beispiel geht die Erneuerung des Altbaubestands zunehmend mit der Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen einher. Damit wächst der Druck auf betroffene Mieter, ihre Wohnung aufzugeben, damit sie dann aufwändiger saniert und gewinnbringender verkauft werden kann. Offenbar in Kenntnis dieser Umstände hat die Koalition zugesagt, die den Landesregierungen 1998 vom Bundesgesetzgeber eingeräumte Möglichkeit zu nutzen, in Milieuschutzgebieten einen fünfjährigen Genehmigungsvorbehalts bei Umwandlung einzuführen. Warum ist das noch nicht geschehen?

Es dürfte ja nicht unbekannt sein, dass unser Koalitionspartner wenig Interesse hat, sich zu diesem Schritt zu entschließen, obwohl er im Koalitionsvertrag vereinbart wurde. Wir werden aber weiter auf die Einlösung dieses Versprechens drängen. Immerhin prüft der Senat jetzt die Bedingungen, unter denen eine solche Rechtsverordnung in Berlin erlassen werden könnte. Im Koalitionsvertrag haben haben PDS und SPD vereinbart einen solchen Genehmigungsvorbeghalt in Milieuschutzgebieten einzuführen. Wir gehen davon aus, daß diese Vereinbarung auch umgesetzt wird. Die Hamburger Erfahrungen zeigen, daß mit diesem Instrument erfolgreich soziale Verdrängungsprozesse gebremst werden können. Allerdings gibt es bei unserem Koalitionspartner noch einige Vorbehalte, die es auszuräumen gilt. So sind die Berliner Milieuschutzgebiete viel zahlreiche und größer als die in Hamburg. Auch wären in Berlin die Grundbücher von weit mehr Amtsgerichtsbezirken betroffen.

Wir haben uns mit der SPD geeinigt, dass noch in diesem Jahr Vorschläge auf den Tisch kommen. Dabei ist aber auch die Frage zu beantwortet werden, ob wir den Genehmigungsvorbehalt nur in ausgewählten flächendeckend in allen Milieuschutzgebieten geltend machen einführen sollten. oder ob es genügt, ihn in Teilbereichen einzuführen. Auf alle Fälle wollen wir ihn für soziale Brennpunkte. Ich gehe davon aus, dass wir im nächsten Jahr zu einer Entscheidung kommen. Schließlich ist Berlin eine Mieterstadt und muss aus unserer Sicht auch Mieterstadt bleiben. Um das sicherzustellen, brauchen wir solche Instrumente.

Mit der Mietrechtsnovelle vom 1. September 2001 hat sich auch der Kündigungsschutz bei Umwandlung deutlich verschlechtert. Er beträgt allgemein nur noch drei Jahre. Dagegen gilt in Berlin eine Rechtsverordnung, die eine zehnjährige Kündigungssperrfrist festschreibt, aber Ende August 2004 ausläuft. Laut Koalitionsvereinbarung soll geprüft werden, ob die sich aus dem neuen Mietrecht ergebende Möglichkeit genutzt wird, erneut eine zehnjährige Sperrfrist festzulegen. Wann soll das Prüfungsergebnis vorliegen?

Der Senat prüft, weil ihn das Abgeordnetenhaus vor einem Jahr auf Antrag von SPD und PDS dazu aufgefordert hat. Auch dieses Prüfungsergebnis soll noch vor Jahresende vorliegen. Wir könnten aber auch damit leben, wenn die Vorschläge erst im Februar oder März auf den Tisch kommen. Spätestens dann brauchen wir aber eine Entscheidung. Die PDS ist im Interesse der betroffenen Mieter für eine solche Rechtsverordnung, die dann spätestens am 1. September 2004 in Kraft zu treten hätte. Ich bin da optimistisch. Die rechtliche Begründung muss jedoch hieb- und stichfest sein. Ähnlich wie beim Genehmigungsvorbehalt bei Umwandlung bei der gerichtlich gescheiterten Zweckentfremdungsverbotsverordnung dürfte es könnte es sich zum Beispiel als schwierig erweisen rechtlich nicht haltbar sein, den Geltungsbereich der Verordnung auf die ganze Stadt auszudehnen. Doch in Gebieten, wo im Ergebnis von Umwandlung Verdrängung nachweisbar ist, weil die betroffenen Mieter sich im Gebiet nicht mit angemessenen Ersatzwohnraum versorgen können, sollte der zehnjährige Kündigungsschutz unbedingt weiter bestehen. Aus unserer Sicht erfüllen die Voraussetzungen dafür auch große Bereiche des Bezirks Pankow, wie Prenzlauer Berg, das Kerngebiet von Weißensee und der Süden von Alt-Pankow. Ein nur dreijähriger Kündigungsschutz würde hier Verdrängungstendenzen verstärken und den angestrebten Erhalt der sozialen Mischung in diesen Quartieren zusätzlich erschweren.

Das Schulsanierungsprogramm des Senats hat sich aus Sicht der Bezirke bewährt. Wird es im bisherigen Umfang aufrechterhalten?

Bislang betrug sein Jahresvolumen etwas über 51 Millionen Euro. Wir haben uns in der Debatte über den neuen Landeshaushalt darauf geeinigt, es mit einem Volumen von 41 Millionen Euro fortzusetzen, also um ein Fünftel reduziert. Damit lässt sich noch immer ein Großteil der geplanten Maßnahmen realisieren. Ergänzen wollen wir es durch die Umsteuerung von Maßnahmen aus dem Umweltentlastungsprogramm, was dann auch dem KiTa-Bereich zugute kommen soll. Nach meiner Kenntnis könnten dann, so wir denn angesichts des bekannten Urteils des Landesverfassungsgerichts zu einem Haushalt kommen, im Bezirk Pankow drei KiTas zusätzlich saniert werden. Es wäre absurd, diese Programme in Frage zu stellen. In der Koalition hat das jedenfalls niemand vor.

Allerdings fordert die Opposition die Einstellung des Umweltentlastungsprogramms und des Programms Stadtumbau Ost.

Ich kenne die Forderungen aus der CDU und insbesondere aus der FDP, diese Programme auslaufen zu lassen. Angesichts der geringen Gestaltungsmöglichkeiten, die Berlin noch hat, sind solche Forderungen verantwortungslos. Auch andere Programme wie die Projekte des Quartiersmanagements werden ja ohne Kenntnis der Situation vor Ort in Frage gestellt. Die Koalition steht dazu, diese Programme fortzusetzen, auch wenn wir da durch eine eventuelle erneute Klage Probleme bekommen könnten.

Das Gespräch führte Albrecht Molle.