Januar 2003

Aus für die Wohnungsbauförderung Berlins – Was nun?

Ausgangslage:

Die rot-rote Koalition in Berlin ist unter Beschuss geraten, weil sie die Anschlussförderung im sozialen Wohnungsbau beendet hat.

Die Fortführung der sozialen Wohungsbauförderung in der bisherigen Form ist inakzeptabel, denn sie stellt eine unangemessene Verschwendung öffentlicher Gelder dar.

Das spezielle Berliner System der Wohnungsbauförderung führt dazu, dass den EigentümerInnenn und InvestorInnen mit öffentlichen Mittel unangemessene und sichere Profite verschafft werden.

Die öffentliche Förderung im sozialen Wohnungsbau muss sozial schwachen Mieterinnen und Mieten die Möglichkeit eröffnen, zu sozial verträglichen Preisen Wohnungen anzumieten, nicht Investoren und Anleger reich machen. Berlin schießt derzeit auf die Mietzahlungen der Mieter von durchschnittlich 4,50 EURO noch einmal monatlich acht bis15 EURO pro Quadratmeter zu. Die Nutznießer diese Systems sind also nicht etwa die MieterInnen sondern diverse Akteure des Berliner Baufilzes und FondszeichnerInnen, die in den vergangenen Jahren damit Spitzenrenditen und Steuerabschreibungen realisieren konnten. Mit einem Drittel dieser Zuzahlung könnte sich jeder Sozialmieter eine erstklassige Wohnung in bester Lage der Stadt anmieten. Dieser unsozialen Verschwendung öffentlicher Gelder hat der Beschluss des rot-roten Senats ein Ende bereitet.

 
Argumente und Problemlösungsmöglichkeiten:

Der Senat muss einen Weg finden, wie der Ausstieg aus der Berliner Wohnungsbauförderung bewerkstelligt werden kann, ohne dass dies zu unangemessenen finanziellen Belastungen für Mieterinnen und Mieter führt, die der sozialen Förderung bedürfen.

Auf Initiative der PDS-Fraktion hat der Senat deshalb Festlegungen zum Schutz und zur Unterstützung der MieterInnen getroffen, die einen sozial verträglichen Ausstieg aus dem unsozialen System der Berliner Wohnungsbauförderung ermöglichen sollen.

Was bedeutet dies nun konkret für die BewohnerInnen?

Für viele ändert sich um Moment erst einmal nichts. Wenn die Förderung nach 15 Jahren ausgelaufen ist, wird sich die Eigentümerstruktur der betroffenen Häuser verändern. Die Mieten sollen jedoch unabhängig davon für bedürftige MieterInnen weiterhin für fünf Jahre stabil bleiben. Daneben werden bedarfsweise Umzugshilfen angeboten und sonstige Unterstützungen gewährt. Außerdem wird es Beratungsangebote seitens des Senates geben.

Grundsatz bleibt: der Ausstieg soll nicht auf Kosten der Mieterinnen und Mieter erfolgen!

Gernot Klemm
MdA