Neuer Mietspiegel aus der Sicht der Gesobau
Ende März 2003 hat die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung den Berliner Mietspiegel 2003 vorgelegt, der seitdem gültig ist. Delia Hinz, Mitglied des Abgeordnetenhauses sprach mit Frau Gabriele Osburg, Gesobau AG Niederlassung Pankow, über mögliche Auswirkungen auf die derzeitigen Mieten.
Frage: Erhöht der Mietspiegel die Rechtsicherheit?
Frau Osburg: Die Rechtssicherheit für die Mieter verbessert sich. Gerichte werden bei der Bewertung von Mieterhöhungsverlangen die Festlegungen im »qualifizierten Mietspiegel« heranziehen. Selbst wenn der Vermieter bei Mieterhöhungen andere Begründungen wie z.B. Mietpreise von Vergleichswohnungen anführt, muss er bei seinem Verlangen die Angaben des Mietspiegels mitteilen. Damit hat der Mieter auf jeden Fall eine sofortige Kontrollmöglichkeit der Rechtmäßigkeit.
Frage: Hat die Gesobau an der Erarbeitung des Mietspiegels mitgewirkt?
Frau Osburg: Die Gesobau selbst hat nicht an der Erarbeitung mitgewirkt. Sie war aber über den Verband der Berlin-Brandenburgischer Wohnungsunternehmen vertreten.
Frage: Hat die Gesobau Wohnlagenumstufungen gewünscht?
Frau Osburg: Nein, es gab zu dem Berliner Mietspiegel 2003 keine Änderungswünsche. Dazu bestand keine Notwendigkeit. Bei der Erarbeitung früherer Mietspiegel hat die Gesobau Änderungen vorgeschlagen, z. B. die Umwandlung von mittlerer in einfache Wohnlage, wodurch eine bessere Vermietung erreicht werden sollte. Den Vorschlägen wurde teilweise gefolgt.
Frage: Entspricht die Nettokaltmiete bei der Gesobau dem Durchschnittswert für den Ostteil Berlins?
Frau Osburg: Die Gesobau hat im Ostteil eigene Wohnungen in Pankow (12.455) und in Weißensee (7.186). Das Mietniveau entspricht dem Durchschnittswert des Mietspiegels. Geringfügige Schwankungen sind aber abhängig von der Wohnlage möglich. Die veränderte Spannenbreite im neuen Mietsiegel hat aber in der Praxis keine Auswirkungen auf die Miethöhe.
Frage: Wird die Gesobau kurzfristig auf der Grundlage des neuen Mietspiegels höhere Mieten von ihren Mietern verlangen?
Frau Osburg: Ein klares Nein! Sicher ist die Gesobau gehalten, die Mietentwicklung im notwendigen Maße zu gestalten. Dazu zwingen die Banken regelmäßig die Gesobau zu Aussagen. Zurzeit werden aber keine Potenziale für Aufwertung von Wohnbereichen gesehen, die Mieterhöhungen rechtfertigen würden. Zum Beispiel ist im Ortsteil Buch die weitere Entwicklung in Zusammenhang mit dem Bauvorhaben des Konsums abzuwarten. In anderen Gebieten wie in Weißensee an der Berliner Allee ist die Verkehrsbelastung sehr hoch, dass auch dort keine Aufwertung vertretbar ist.
Frage: Bis wann und in welchem Umfang ist mit neuen Mietbescheiden zu rechnen?
Frau Osburg: In unserem Geschäftsbereich erfolgt monatlich eine Aktualisierung des Vermietungsstandes. Dadurch werden Neuvermietungen und die damit verbundenen Mieten immer zeitnah ausgewiesen. Die neuen Spannenbreiten werden bei neuen Mietverträgen berücksichtigt. Zum Jahresende wird eine abschließende Bewertung vorgenommen. In Einzelfällen ist insbesondere nach Abschluss von Sanierungsmaßnahmen mit einer Umlage nach dem Mietspiegel 2003 und mit neuen Mietbescheiden zu rechnen.
4. November 2003