Februar 2003

Hilfe dem, dem Hilfe gebührt

Wieder einmal mehr, war das neue Jahr mit Überraschungen versehen. Die Senatsverwaltung für Finanzen erließ kurz vor Weihnachten ein Haushaltswirtschaftsrundschreiben für das Jahr 2003 (1. HWR 2003) in dem unter anderem eine Sperre für den Bereich der Hilfen zur Erziehung verhangen wurde.

Als fachliche Begründung für diese Sperre reichte der Senatsverwaltung für Finanzen das alleinige Argument, dass die Fallzahlen erheblich über denen von Hamburg liegen aus. Diese oberflächliche statistische Betrachtung ist aus meiner Sicht zurückzuweisen.

Der Bereich der Hilfen zur Erziehung (HzE) ist rechtlich im SGB VIII* §§ 27-35a verankert. Demnach besteht für Kinder- und Jugendliche bei Bedarf ein Rechtsanspruch auf diese Leistung und die öffentliche Hand ist verpflichtet Hilfe zu leisten und zu zahlen.

Nunmehr darf der Bezirk aber erst nach Prüfung des jeweiligen Einzelfalles die Mittel für die entsprechende Hilfemaßnahme freigeben. Damit kommt es bei der Bewilligung des Verfahrens zu einem erhöhten Verwaltungsaufwand, einer Verzögerung der Zahlungen durch das Jugendamt, aber zu keinen direkten haushalterischen Effekten, geschweige denn Entlastungen.

Die konkreten Auswirkungen sind nunmehr auch im Jugendamt Pankow zu beobachten:

 •  Handlungsnotwendigkeit entsteht in den Erziehungshilfen oft akut. Durch das bürokratisierte neue Verfahren wird die vom Kinder- und Jugendhilfegesetz geforderte Flexibilität bei der Gewährung notwendiger geeigneter Hilfen in Gefahr gebracht.

 •  Bis zu einer Freigabe der Mittel für den Einzelfall wird der öffentliche Träger gegenüber den Leistungserbringern in Zahlungsverzug geraten.

 •  Im Jugendamt Pankow werden ca. 1300 Leistungen einer Überprüfung unterzogen werden müssen. Dieses entspricht ca. 325 Arbeitsstunden mehr, neben der regulären sozialpädagogischen Leistung.

 •  In der Einleitung und der Fortschreibung von Hilfen werden längere Bearbeitungszeiten (ca. 6 bis 8 Wochen) erwartet. Die notwendige kurzfristige Einleitung und flexible, auf die familiäre Dynamik reagierende Umgestaltung von Hilfen, wird damit verhindert.

 
Erschreckend ist hierbei nur, dass anscheinend die Senatsverwaltung für Finanzen noch nicht bemerkt hat, dass bereits im Jahr 2002 eine berlinweite Umsteuerung stattgefunden hat. Diese Umsteuerung hat zu spürbaren Effekten geführt und darf nicht durch Eingriffe in gesetzliche Regelungen gebremst werden. Vielmehr bedarf es fachlich fundierter Planungen im Bereich der Berliner Jugendhilfe. Dieses ist jedoch nur zu gewährleistet, wenn die verhängten Sperren umgehend durch die Senatsverwaltung bzw. das Abgeordnetenhaus aufgehoben werden. Gleichzeitig ist festzustellen, dass die derzeitige Forderung von Seiten des Finanzsenators Sarrazin (SPD) nach allgemeinen Reduzierungen im Bereich der HzE nicht ohne einen Bruch des im SGB VIII festgelegten individuellen Rechtsanspruch durchgeführt werden kann. Dieses gilt es ebenfalls zu verhindern.

Hierzu fordere ich die politischen Verantwortlichen umgehend auf!

Sascha Kummer
Jugendpolitischer Sprecher der Fraktion


* SGB VIII - Sozialgesetzbuch Achtes Buch (Kinder- und Jugendhilfegesetz)